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KMU-innovativ: Medizintechnik

Innovationen im Bereich Medizintechnik durch den Mittelstand

Das Programm KMU-innovativ: Medizintechnik wird auch in 2017 mit zwei Einreichungsfristen fortgeführt. Gefördert wird die Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten sowie Kombinationen von Medizinprodukten mit Technologien aus angrenzenden Zukunftsbereichen (Pharma, Biotechnologie). Das zu entwickelnde innovative Produkt oder Verfahren muss eine Anwendung bei der Gesundheitsversorgung des Menschen haben, eine darüber hinaus gehende Einschränkung des Forschungs- und Entwicklungsthemas besteht nicht.

Gegenstand der Förderung sind insbesondere Projekte, die die Basis für eine spätere Produktentwicklung legen. Zudem können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung nach Richtlinie 93/42/EWG (Zulassungsstudien) sind nicht Gegenstand der Förderung.

Gefördert werden vorrangig Verbundvorhaben zwischen Unternehmen bzw. Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Anwender aus der Gesundheitsversorgung sollten eingebunden werden. In Ausnahmefällen können auch Einzelvorhaben zur Förderung ausgewählt werden.

Antragsteller: Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und 100 Mio. € Jahresumsatz in der Gruppe sowie Forschungseinrichtungen

Förderquote: KMU bis 60 %, andere Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: Zweimal jährlich am 15. April und 15. Oktober

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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