KMU-innovativ: Medizintechnik
Innovationen im Bereich Medizintechnik durch den Mittelstand
Das Programm KMU-innovativ: Medizintechnik wird auch in 2017 mit zwei Einreichungsfristen fortgeführt. Gefördert wird die Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten sowie Kombinationen von Medizinprodukten mit Technologien aus angrenzenden Zukunftsbereichen (Pharma, Biotechnologie). Das zu entwickelnde innovative Produkt oder Verfahren muss eine Anwendung bei der Gesundheitsversorgung des Menschen haben, eine darüber hinaus gehende Einschränkung des Forschungs- und Entwicklungsthemas besteht nicht.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere Projekte, die die Basis für eine spätere Produktentwicklung legen. Zudem können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung nach Richtlinie 93/42/EWG (Zulassungsstudien) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Gefördert werden vorrangig Verbundvorhaben zwischen Unternehmen bzw. Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Anwender aus der Gesundheitsversorgung sollten eingebunden werden. In Ausnahmefällen können auch Einzelvorhaben zur Förderung ausgewählt werden.
Antragsteller: Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und 100 Mio. € Jahresumsatz in der Gruppe sowie Forschungseinrichtungen
Förderquote: KMU bis 60 %, andere Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %
Einreichungsfrist: Zweimal jährlich am 15. April und 15. Oktober
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.