Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen
Thüringen: Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen von Kommunen zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes
Die Projekte müssen entweder zur Reduzierung der direkten Treibhausgasemissionen der Antragsteller führen oder dazu beitragen, dass die Treibhausgasausstöße im Bereich ihrer Gebietskörperschaften gemindert werden. Förderfähig sind:
- „Einstiegspaket“: Externe Einstiegsberatung und daraus abgeleitete Einzelmaßnahmen, Vergabeverfahren zum Klimaschutz, Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz, Kofinanzierung von Energieberatungen für Gebäudeeigentümer,
- Erstellung von Konzepten zur Minderung von Treibhausgasen,
- Erstellung von Konzepten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden,
- Gebäudetechnische Investitionen im Bereich kommunaler Liegenschaften,
- Investitionen in E-Mobilität der kommunalen Fuhrparks.
Antragsteller: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise in Thüringen
Förderquote: 40 – 80 % in Abhängigkeit von der Maßnahme; Festbetrag von 7.500 € für das „Einstiegspaket“
Einreichungsfrist: Die Einreichung von Projektvorschlägen ist jederzeit möglich
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de