Klimaschutz in Kommunen
Die Novellierung der Kommunalrichtlinie bietet neue Förderschwerpunkte und eine Erweiterung der Antragsberechtigungen. Der Bund fördert mit diesem Programm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen. Unter strategischen Maßnahmen werden u. a. verstanden:
- Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
- Implementierung und Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagements
- Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
- Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
- Erstellung von Machbarkeitsstudien
- Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
- Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
- Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
- Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
Darüber hinaus werden investive Maßnahmen für den Klimaschutz gefördert z. B.:
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, und Innen-/Hallenbeleuchtung
- Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
- Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, Abfallwirtschaft, Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung
- Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
Gefördert werden Maßnahmen der Antragsberechtigten oder Maßnahmen die mit Hilfe von Contractoren durchgeführt werden.
Antragsteller:
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse zwischen diesen. Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände. Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen. Gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Förderquote:
Strategische Maßnahmen je nach Schwerpunkt zwischen 40 und 70 %,
investive Maßnahmen zwischen 25 und 40 %.
In ausgewählten Regionen ist ein Bonus von 15 bis 20 % möglich.
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), laufende Einreichung bis 31. Dezember 2027
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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