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02103 / 789 06-0

Klimaschutz in Kommunen

Die Novellierung der Kommunalrichtlinie bietet neue Förderschwerpunkte und eine Erweiterung der Antragsberechtigungen. Der Bund fördert mit diesem Programm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen. Unter strategischen Maßnahmen werden u. a. verstanden:

  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Implementierung und Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Darüber hinaus werden investive Maßnahmen für den Klimaschutz gefördert z. B.:

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, und Innen-/Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, Abfallwirtschaft, Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren

Gefördert werden Maßnahmen der Antragsberechtigten oder Maßnahmen die mit Hilfe von Contractoren durchgeführt werden.

Antragsteller:
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse zwischen diesen. Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände. Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen. Gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

Förderquote:
Strategische Maßnahmen je nach Schwerpunkt zwischen 40 und 70 %,
investive Maßnahmen zwischen 25 und 40 %.
In ausgewählten Regionen ist ein Bonus von 15 bis 20 % möglich.

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), laufende Einreichung bis 31. Dezember 2027

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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