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Klimaschutz in der Industrie

Förderung von Projekten zur Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie)

Die aktuelle Bekanntmachung „KlimPro-Industrie“ innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA)“ adressiert hochinnovative Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung, die auf neue Technologien oder Technologiekombinationen zur direkten Vermeidung von Treibhausgasemissionen abzielen. Diese sollen direkt durch die Vermeidung von Prozessemissionen, nicht durch die Einsparung von Energie, bewirkt werden.

Die Förderung ist technologie- und branchenoffen, allerdings stehen Wirtschaftsbranchen mit sehr hohen direkten Prozessemissionen besonders im Fokus. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Industriebereiche

  • Eisen- und Stahlerzeugung
  • Mineralverarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Nichteisen-Metallindustrie

Förderfähig sind Projektinhalte bis zum Technology Readiness Level (TRL) 5, d. h. bis zur Überprüfung der Technologie im industrieorientierten Umfeld (Technikumsanlage). Zudem ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus (Life Clycle Assessment, LCA) innerhalb des Vorhabens vorzusehen.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Organisationen

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: 16. Dezember 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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