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Klimaschutz durch Radverkehr

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative werden Modellprojekte des Radverkehrs mit Investitionszuschüssen gefördert.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert investive Projekte mit Modellcharakter für eine radverkehrsfreundliche (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet führen.

Als modellhaft wird eine Maßnahme angesehen, wenn diese z. B. eine unmittelbare Minderung von Treibhausgasemissionen erreicht, die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes unterstützt, das Projekt aus mehreren, aufeinander abgestimmten Maßnahmen besteht und umfassend und integriert geplant wird, Handlungsbedarfe zur  Beseitigung bestehender Hemmnisse für den Radverkehr in einem klar definierten Gebiet adressiert werden, eine hohe Kosteneffizienz und Multiplizierbarkeit sowie ein hohes Maß an öffentlicher Sichtbarkeit gegeben sind.

Die Mitwirkung und Einbindung relevanter Akteure wird als entscheidend für die erreichbare Qualität der (Neu-) Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums zugunsten des Radverkehrs gesehen. Besonders förderwürdig sind daher Projekte, die in Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren (zum Beispiel Kommune, Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen, Vereine usw.) realisiert werden.

Antragsteller:   Kommunen und Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. In Kooperationen mit Kommunen auch Unternehmen, Verbände, Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen

Förderquote:  70 bis 90 %

Einreichungsfrist:  15. Mai 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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