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KFW-Förderung für Abwärme

Investitionen in Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung werden mit einem kreditgebundenen Zuschuss gefördert.

Wer im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms einen Kredit in Anspruch nimmt, kann sich die Tilgung dieses Kredites bezuschussen lassen. Dies ist möglich für alle inner- oder außerbetrieblichen Investitionen zur Vermeidung, Nutzung oder Verstromung von Abwärme sowie der Erstellung von Abwärmekonzepten. Durch die Maßnahmen müssen deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden.

Kredite können für in der gesamten Höhe der förderfähigen Investitionskosten in Anspruch genommen werden, bis zu einer Summe von 25 Mio. €. Die Konditionen sind je nach Bonität, Risikobewertung und ausgewähltem KfW-Kredit unterschiedlich und beginnen bei einem  Zinssatz von 1,00 %.

Antragsteller: Unternehmen

Förderquote: Von 30 bis 50 %

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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