KFW-Förderung für Abwärme
Investitionen in Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung werden mit einem kreditgebundenen Zuschuss gefördert.
Wer im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms einen Kredit in Anspruch nimmt, kann sich die Tilgung dieses Kredites bezuschussen lassen. Dies ist möglich für alle inner- oder außerbetrieblichen Investitionen zur Vermeidung, Nutzung oder Verstromung von Abwärme sowie der Erstellung von Abwärmekonzepten. Durch die Maßnahmen müssen deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden.
Kredite können für in der gesamten Höhe der förderfähigen Investitionskosten in Anspruch genommen werden, bis zu einer Summe von 25 Mio. €. Die Konditionen sind je nach Bonität, Risikobewertung und ausgewähltem KfW-Kredit unterschiedlich und beginnen bei einem Zinssatz von 1,00 %.
Antragsteller: Unternehmen
Förderquote: Von 30 bis 50 %
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.