UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Investitionszuschüsse für internationale Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff

Das Programm verfolgt vier Hauptziele:
1. Der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff
2. Die Förderung des Einsatzes von Wasserstofftechnologien von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette von Wasserstoff in Deutschland
3. Die Vorbereitung von Importinfrastruktur nach Deutschland  
4. Der Kapazitätsaufbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Es wird der Aufbau von internationalen industriellen Produktionsanlagen und Pilot- und Demonstrationsprojekten in Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der Europäischen Union und den EFTA-Staaten unterstützt (Modul 1), ferner begleitende internationale Forschungsvorhaben sowie begleitende bzw. vorbereitende wissenschaftliche Analysen und Studien (Modul 2).

Rahmenbedingungen:
Gefördert werden nur Projekte, die in Staaten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und den EFTA-Staaten umgesetzt werden (Umsetzungsland).
Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragssteller:
Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen (Modul 1 und 2) bzw. Verbünde aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nur Modul 2)

Förderhöhe:
Unternehmen: abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu 100 % (nur Modul 2)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), die Einreichung der Projektskizzen erfolgt im Rahmen von Förderrunden – Stichtage zur Einreichung: 31. Dezember 2021, 28. Februar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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