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Investitionszuschüsse für NRW-Unternehmen

NRW: Gefördert werden ressourceneffiziente Investitionen von KMU („Ressource.NRW“)

Das Land NRW bezuschusst die folgenden investiven Maßnahmen von kleinen und mittelständischen Unternehmen:

  • Ressourceneffiziente Produktionsverfahren im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes
  • Gestaltung neuer energieeffizienter Herstellverfahren, um bestehende Produkte durch innovative und ökologisch vorteilhafte Produkte zu ersetzen
  • Recycling und Wiederverwendung von Abfall anderer Unternehmen

Gefördert werden i. d. R. die Mehrausgaben, die im Vergleich zu einer weniger ökologisch vorteilhaften Lösung entstehen (sofern ermittelbar). Der Zuschuss beträgt je nach Unternehmensgröße und abhängig von der Art des Projekts 40-60 % dieser Mehrausgaben.

Die Förderung wird im Wettbewerbsverfahren vergeben. Auswahlkriterien sind insbesondere das Potenzial zur Steigerung der Ressourceneffizienz und das durch das Projekt resultierende Wachstumspotenzial des Unternehmens. Auch Innovationscharakter, Übertragbarkeit und direkte Klimaschutzeffekte am Standort sind u. a. Auswahlparameter.

Antragsteller: kleine und mittelständische Unternehmen gem. EU-Definition

Förderquote: 40-60 %

Einreichungsfrist: 29. März 2019 und 12. Juni 2019 (einstufiges Antragsverfahren)

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/ 789 060  oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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