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02103 / 789 06-0

Internationalisierung von Netzwerken

Förderung der Intensivierung internationaler Zusammenarbeit in deutschen Clustern und Netzwerken.

Mit der aktuellen Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbare Netzwerke aus Deutschland dabei unterstützt werden, eine strategische Zusammenarbeit mit führenden europäischen und internationalen Innovationspartnern aufzubauen, zu intensivieren und in konkrete, tragfähige Kooperationsprojekte zu überführen. Hierzu sind zwei Förderphasen vorgesehen:

Förderphase 1 – Konzeptionsphase: Erarbeitung eines Internationalisierungskonzepts als Grundlage für die Beantragung von Projekten der Umsetzungsphase sowie Vorbereitung der Umsetzungsphase

  • Ausbau internationaler Kooperations- und Managementprozesse sowie der interkulturellen Kompetenz
  • Intensivierung von bestehenden internationalen Kontakten zu führenden Innovationsregionen
  • Etablierung von Managementprozessen zur Entwicklung und Steuerung einer internationalen Kooperation
  • Workshops oder vergleichbare Initiativen, die der gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung des Internationalisierungskonzepts mit den internationalen Kooperationspartnern dienen

Förderphase 2 – Konzeptionsphase: Durchführung von Projekten, die aus dem jeweiligen Internationalisierungskonzept entwickelt wurden (maximal 3 Projekte)

  • Gemeinsame Forschung und Entwicklung in internationalen Projekten zu clusterübergreifenden Innovationsprojekten
  • Innovationsfördernde und begleitende Initiativen einschließlich Aktivitäten zur Erhebung komplementärer Kompetenzen der Partner, z. B. im Bereich der Nachwuchsförderung, der Qualifizierung des Personals oder des internationalen Wissenschaftleraustauschs
  • Projekte mit dem Ziel, international durchsetzungsfähige Normen und Standards zu entwickeln
  • Weiterführende Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Akteure des Netzwerks, wenn diese zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts beitragen

Antragsteller: Deutsche Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, im Einzelnen:

  • Konzeptionsphase 1: mit dem Management eines Netzwerks betraute Einrichtungen
  • Konzeptionsphase 2: aktive Mitglieder des in Phase 1 geförderten Netzwerks

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Organi­sationen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 15. März 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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