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Internationales Katastrophen- und Risikomanagement

Förderung bedarfsorientierter FuE-Kooperationen mit ausgewählten afrikanischen und asiatischen Ländern

Im Fokus der aktuellen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steht die Förderung bedarfsorientierter FuE-Kooperationen mit den folgenden afrikanischen und asiatischen Ländern

  • Ägypten, Äthiopien, Ghana, Kamerun, Madagaskar, Südafrika, Tunesien
  • Bangladesch, Indien, Indonesien, Iran, Japan, Myanmar, Philippinen, Singapur, Südkorea, Vietnam

Die Fördermaßnahme zielt auf Know-how-Transfer und die Bildung internationaler Partnerschaften im Katastrophenmanagement. Im Zentrum steht die Durchführung gemeinsamer FuE-Vorhaben, die zur Stärkung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Entwicklung von Frühwarnsystemen beitragen. In den Projekten sollen auf der Basis einschlägiger Erkenntnisse und Erfahrungen der deutschen Forschung über die Ländergrenzen hinweg Lösungsansätze entwickelt werden, die speziell an die Partnerländer angepasst sind und zur Bewältigung der Herausforderungen vor Ort beitragen.

Die Vorhaben können auch Komponenten der Aus-, Fort- und Weiterbildung (Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung benötigter Facharbeiter nach deutschem dualem Vorbild, Konzepte der universitären Aus- und Weiterbildung) im jeweiligen Partnerland enthalten, eine ausschließliche Förderung dieser Komponenten ist jedoch ausgeschlossen.

Die Zusammenarbeit mit mindestens einem Forschungspartner aus einem der o. g. Zielländer wird vorausgesetzt. Im Interesse eines nachhaltigen Verwertungserfolgs ist zudem die Zusammenarbeit mit mindestens einem für die Umsetzung relevanten Anwender aus dem Zielland obligatorisch – dieser muss nicht zwingend einen eigenen Forschungsbeitrag leisten.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %; eine eigenständige Finanzierung der ausländischen Partner wird vorausgesetzt

Einreichungsfrist: 15. Dezember 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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