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02103 / 789 06-0

Internationale Partnerschaften–CLIENT II

Internationale Partnerschaften zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen im Klima- und Umweltbereich gesucht.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Richtlinie „CLIENT II“ FuE-Kooperationen deutscher Partner mit ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern. Ziel ist, für konkrete Herausforderungen im Partnerland innovative und nachhaltige Lösungsansätze in den Themenbereichen

  • Rohstoffeffizienz und Rohstofftechnologien
  • Wassermanagement
  • Klimaschutz/Energieeffizienz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Landmanagement
  • Nachhaltige Energiesysteme und
  • Naturrisiken

gemeinsam zu entwickeln und zu implementieren (jedem der genannten Themenbereiche wurden hierzu ausgewählte Partnerländer zugeordnet). Es stehen die Entwicklung und Umsetzung von Technologien, Produkten und Dienstleistungen und Systemlösungen im Fokus, die speziell an die Partnerländer angepasst sind und zur Bewältigung entsprechender Herausforderungen vor Ort beitragen. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so wichtig sein, dass Lösungsoptionen eine starke Hebelwirkung vor Ort erreichen und auf vergleichbare Gegebenheiten in anderen Regionen ausstrahlen.

Im Vorfeld von FuE-Verbundvorhaben ist zum ersten Stichtag auch die Förderung eines Definitionsprojekts als vorbereitende Maßnahme möglich (z. B. nutzerorientierte Bedarfs- und Marktanalyse, Untersuchung von Rahmenbedingungen, Eruierung geeigneter Verbundpartner).

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 31. Mai 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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