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Internationale FuE-Kooperationen

CLIENT II – Innovationen im Klima-, Umwelt- und Energiebereich für Schwellen- und Entwicklungsländer

Die aktualisierte Förderrichtlinie „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ zielt auf die Förderung internationaler Partnerschaften im Klima-, Umwelt- und Energiebereich. Im Fokus stehen nachfrageorientierte Kooperationen mit ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern, um Lösungen für dortige Herausforderungen gemeinsam zu entwickeln und zu implementieren. Gleichzeitig sollen damit neue Marktpotenziale für exportorientierte innovative deutsche Unternehmen erschlossen werden.

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte Verbundforschungsvorhaben zur Entwicklung neuer Lösungen inkl. Prototypen und pilothafter Anwendungen. Großinvestitionen oder die Errichtung neuer Produktionsanlagen sind nicht förderfähig.

Es sind inhaltliche Schwerpunktthemen festgelegt, die für jeweils verschiedene Zielländer/-regionen in Betracht kommen:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
    Region: Südamerika (insbesondere Brasilien, Chile, Peru), Kasachstan, Mongolei, Vietnam und Indonesien
  • Wassermanagement
    Region: China
  • Klimaschutz/Energieeffizienz
    Region: südliches und westliches Afrika (an den Afrikazentren SASSCAL und WASCAL beteiligte Länder), Zentralasien (einschließlich Mongolei sowie zentralasiatischer Regionen von China und Russland), Indonesien und Vietnam sowie Jordanien und Marokko
  • Anpassung an den Klimawandel
    Region: siehe Klimaschutz/Energieeffizienz
  • Landmanagement
    Region: siehe Klimaschutz/Energieeffizienz
  • Nachhaltige Energiesysteme
    Region: Afrika, insbesondere an den Afrikazentren SASSCAL und WASCAL beteiligte Länder sowie die Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und Iran
  • Naturrisiken
    Region: Andenregion, Vorder- und Zentralasien sowie Südostasien
  • Vernetzungs- und Transferaktivitäten in Form regionaler Projektbüros in allen o. g. Regionen
  • Definitionsprojekte zur Vorbereitung von FuE-Projekten (Bedarfs- und Marktanalysen, Untersuchung landesspezifischer Rahmenbedingungen, Suche nach Verbundpartnern) in allen o. g. Regionen

Antragsteller:  Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit FuE-Kapazität in Deutschland

Förderquote: bis zu 50 % für Unternehmen, bis zu 100 % für Einrichtungen, die in den nicht wirtschaftlichen Bereich fallen

Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren, Skizzen sind bis zum 31. Mai 2019 einzureichen

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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