UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Intelligente, vernetzte Gegenstände für den Alltag

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus dem Bereich der Mensch-Technik-Interaktion.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung adressiert mit der aktuellen Bekanntmachung Verbundprojekte, in denen die Techniken des Internet der Dinge auf Alltagsgegenstände übertragen werden und so ihre intelligente Vernetzung ermöglichen. Durch die Möglichkeit, die gesammelten Daten untereinander auszutauschen und diese, unterstützt durch Methoden künstlicher Intelligenz, zu interpretieren, soll dem Nutzer eine situationsabhängige Unterstützung – auch unmerklich – zur Verfügung gestellt werden. Dies bietet viel Potenzial für mehr Selbstbestimmung, höhere Lebensqualität und eine komfortablere Alltagsgestaltung. Gleichzeitig werden durch diese „digitale Veredelung“ physische Objekte zu Plattformen für neue digitale Dienstleistungen und Geschäftsmodelle.

Die Förderrichtlinie ist in zwei Module gegliedert. Modul 1 dient der Förderung von Verbundprojekten mit klarem Forschungs- und Entwicklungsfokus und dem Ziel der Entwicklung prototypischer vernetzter Alltagsgegenstände. Die folgenden Forschungsthemen werden für Modul 1 als vorrangig erachtet:

  • Entwicklung und Umsetzung neuer, miniaturisierter Sensorik/Aktorik
  • Innovative Konzepte zur Realisierung einer impliziten Interaktion, so dass auf eine explizite Interaktion des Nutzers mit dem System verzichtet werden kann
  • Intelligente Konzepte zum Austausch und zur Interpretation von Daten mittels künstlicher Intelligenz

Modul 2 zielt auf eine verbundübergreifende Zusammenarbeit und realitätsnahe Evaluation der entwickelten vernetzten Gegenstände im Rahmen von „Living Labs“. Hierbei geht es darum, die in Modul 1 entstehenden Demonstratoren als Gesamtsystem schon während ihrer Entwicklung auf Funktionalität und Nutzeffekt hin zu überprüfen.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 29. April 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

19.09.2023 | Top-Thema
Neue Richtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

Förderung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen

BEITRAG LESEN

15.09.2023 | Top-Thema
Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Neue Richtlinie im Rahmen des Konjunkturpakets 35c

BEITRAG LESEN

08.09.2023 | Top-Thema
Förderung sozialer Dorfentwicklung

Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.