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Innovative Rohstoffnutzung in KMU

Baden-Württemberg: Förderung von Projekten zur nachhaltigen Nutzung von Roh- und Werkstoffen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat es sich zum Ziel gesetzt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen darin zu unterstützen, innovative Lösungen für eine nachhaltige Nutzung von Roh- und Werkstoffen zu identifizieren und umzusetzen. Dabei wird in der aktuellen Ausschreibung der Fokus auf für den Standort Baden-Württemberg wichtige, nicht-energetische Roh- und Werkstoffe gesetzt. Dies sind beispielsweise Erze, Seltene Erden sowie Industrie-, Bau- und Verbundwerkstoffe, die u. a. auch im Leichtbau Anwendung finden.

Gefördert werden schwerpunktmäßig folgende Themenbereiche:

  • Substitution knapper, toxischer oder kostenintensiver Roh- und Werkstoffe
  • Methoden und Technologien, um die Nutzungsdauer eines Roh- und Werkstoffs zu verlängern (z. B. Recycling, Kaskadennutzung und Remanufacturing)

Von besonderem Interesse sind Projekte zur Validierung von Ergebnissen bereits abgeschlossener oder sehr weit fortgeschrittener Forschungsarbeiten. Grundlage für ein Vorhaben sollte ein konkretes, praxisrelevantes, vorwettbewerbliches und insbesondere für KMU relevantes Anliegen sein. Damit sind vor allem Projekte gefordert, die die Lücke zur Vorstufe einer industriellen Umsetzung schließen, Untersuchungen zum Nachweis der technischen Machbarkeit, zur Überprüfung des technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen, zur Skizzierung möglicher Geschäftsmodelle usw. durchführen.

Gefördert werden ausschließlich Einzel- oder Verbundprojekte von Forschungseinrichtungen. Unternehmen können ebenfalls eingebunden werden, müssen ihre Kosten aber eigenständig tragen.

Antragsteller:  Forschungseinrichtungen

Förderquote:  Forschungseinrichtungen max. 80 %

Einreichungsfrist: 20.07.2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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