UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovative marktreife Klimaschutzprodukte

Die Anschaffung ausgewählter marktreifer Effizienz- und Umwelttechnologien wird gefördert.

Die neu veröffentlichte „Kleinserien-Richtlinie“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zum Ziel, die Verbreitung fertig entwickelter umweltfreundlicher Technologien, deren Marktdurchdringung bisher noch nicht in ausreichendem Maße vorliegt, zu verbessern. Hierzu werden dem Endanwender Zuschüsse für die Anschaffung der folgenden Produkte, Anlagen bzw. Technologien gewährt:

  • Modul 1: Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel
  • Modul 2: Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion
  • Modul 3: Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden
  • Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden
  • Modul 5: Schwerlastfahrräder

Antragsteller: Modul 1,2,3 und 5: Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser; Modul 4: nach DVGW zertifizierte Bohrunternehmen

Förderquote: unterschiedlich in Abhängigkeit vom Modul; i. d. R. Festbetragsfinanzierung in Kombination mit Maximalförderung von 20-40 % der förderfähigen Ausgaben

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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