Innovative Landwirtschaft
Förderung innovativer Klimaschutzprojekte in den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierhaltung und Bodenbewirtschaftung.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt mit der aktuellen Förderreihe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierhaltung und Bodenbewirtschaftung, die einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierzu sind drei themenspezifische Bekanntmachungen mit den folgenden Schwerpunkten veröffentlich worden:
- Innovationen in der Pflanzenproduktion: Senkung von THG-Emissionen sowie Anpassung der Kulturpflanzen an geänderte Klimabedingungen
- Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen in der Pflanzenproduktion
- Anpassungsstrategien an erhöhten biotischen und abiotischen Stress
- Wissenstransfer und Entscheidungshilfen für die Landwirtschaft
- Entwicklung zielführender Marktmechanismen und Anreizsysteme
- Innovationen in der Tierhaltung: Senkung von THG-Emissionen sowie Anpassung der Tierhaltung an das sich ändernde Klima
- Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen in der Tierhaltung
- Anpassung der Tierhaltung (inkl. Bienen) an Klimaänderungen
- Neue Verfahren zur Energie- und Nährstoffrückgewinnung aus Emissionen
- Wissenstransfer und Entscheidungshilfen für die Landwirtschaft
- Entwicklung zielführender Marktmechanismen und Anreizsysteme
- Innovationen im Themenbereich Boden: Verbesserung der Klimarelevanz der Bodenbewirtschaftung bei gleichzeitiger Steigerung oder Erhaltung der Ertragsfähigkeit der Ressource Boden (auch unter geänderten Klimabedingungen)
- Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen in der Bodenbewirtschaftung
- Anpassungsstrategien an Klimaänderungen
- Entwicklung und Optimierung von Modellen in der Bodenbewirtschaftung in Abhängigkeit von der Klimaentwicklung (z. B. Wasser und Humus)
- Wissenstransfer und Entscheidungshilfen für die Landwirtschaft
- Entwicklung zielführender Marktmechanismen und Anreizsysteme
Systemorientierte Ansätze in Vorhaben, die zwei oder alle drei Themengebiete umfassen und eine Gesamtoptimierung des Systems Boden-Pflanze-Tier beabsichtigen, sind ebenfalls willkommen.
Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist: 30. März 2017
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.