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Innovative Landwirtschaft

Förderung innovativer Klimaschutzprojekte in den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierhaltung und Bodenbewirtschaftung.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt mit der aktuellen Förderreihe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierhaltung und Bodenbewirtschaftung, die einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierzu sind drei themenspezifische Bekanntmachungen mit den folgenden Schwerpunkten veröffentlich worden:

  1. Innovationen in der Pflanzenproduktion: Senkung von THG-Emissionen sowie Anpassung der Kulturpflanzen an geänderte Klimabedingungen
  • Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen in der Pflanzenproduktion
  • Anpassungsstrategien an erhöhten biotischen und abiotischen Stress
  • Wissenstransfer und Entscheidungshilfen für die Landwirtschaft
  • Entwicklung zielführender Marktmechanismen und Anreizsysteme
  1. Innovationen in der Tierhaltung: Senkung von THG-Emissionen sowie Anpassung der Tierhaltung an das sich ändernde Klima
  • Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen in der Tierhaltung
  • Anpassung der Tierhaltung (inkl. Bienen) an Klimaänderungen
  • Neue Verfahren zur Energie- und Nährstoffrückgewinnung aus Emissionen
  • Wissenstransfer und Entscheidungshilfen für die Landwirtschaft
  • Entwicklung zielführender Marktmechanismen und Anreizsysteme
  1. Innovationen im Themenbereich Boden: Verbesserung der Klimarelevanz der Bodenbewirtschaftung bei gleichzeitiger Steigerung oder Erhaltung der Ertragsfähigkeit der Ressource Boden (auch unter geänderten Klimabedingungen)
  • Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen in der Bodenbewirtschaftung
  • Anpassungsstrategien an Klimaänderungen
  • Entwicklung und Optimierung von Modellen in der Bodenbewirtschaftung in Abhängigkeit von der Klimaentwicklung (z. B. Wasser und Humus)
  • Wissenstransfer und Entscheidungshilfen für die Landwirtschaft
  • Entwicklung zielführender Marktmechanismen und Anreizsysteme

Systemorientierte Ansätze in Vorhaben, die zwei oder alle drei Themengebiete umfassen und eine Gesamtoptimierung des Systems Boden-Pflanze-Tier beabsichtigen, sind ebenfalls willkommen.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 30. März 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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