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02103 / 789 06-0

Innovative holzbasierte Lösungen

Im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ zielt der Förderaufruf „Innovative holzbasierte Lösungen für den Möbel- und Innenausbau“ darauf ab, Unternehmen im Bereich Möbel- und Innenausbau in ihrer Innovationsfähigkeit zu unterstützen. Im Fokus der Förderung steht dabei die nachhaltige, umweltfreundliche und zukunftssichere Nutzung von Ressourcen aus heimischen Wäldern.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden insbesondere in folgenden 3 Themenbereichen (Modulen) gefördert:

  • Neue Holzwerkstoffe als Substitutionsmaterial im Möbel- und Innenausbau (z.B. Formteile für den Gestellbau, Heiz- und/oder kühlbare Holzelemente etc.)
  • Optimierung holzbasierter Materialien für den Möbel- und Innenausbau (z.B. effiziente Ressourcennutzung, Recyclingfähigkeit, Gewichtsoptimierung etc.)
  • Erweiterung der traditionellen Nutzungsformen von holzbasierten Materialien für den Möbel- und Innenausbau (z.B. leitfähige Materialien, nachformbare Materialien, digitale Adaption etc.)

Es können Einzel- und Verbundvorhaben gefördert werden. Verbundvorhaben mit Federführung von Unternehmen werden bevorzugt gegenüber Einzelvorhaben oder Vorhaben mit geringer Unternehmensbeteiligung. FuE-Vorhaben unterhalb des Reifegrades TRL 3 sind nicht förderfähig.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquoten:

  • Unternehmen:   je nach Unternehmensgröße und Entwicklungstiefe 25-80 %,
  • Forschungseinrichtungen bis zu 100%.  

Einreichungsfrist:  2-stufiges Verfahren (Skizze und Antrag); Skizzen sind bis zum 30.06.2020 einzureichen                      

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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