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Innovative Health Initiative

Die von der Europäischen Union und europäischen Biowissenschaftsindustrie gegründete Organisation der „Innovative Health Initiative (IHI)“ hat am 28. Juni 2022 zwei Förderaufrufe im Bereich der Medizinforschung veröffentlicht. Im Rahmen der beiden Förderaufrufe verfolgt die IHI eine Verbesserung der europäischen Patientenversorgung und die Erweiterung der medizinischen Erkenntnisse im Bereich von Herz-Kreislauf-, Krebs- und neurodegenerativen Erkrankungen.

Das IHI unterteilt die beiden Förderaufrufe in einstufige und zweistufige Ausschreibungsthemen:
Förderaufrufe 1 (einstufig):

  • Topic 1: An innovative decision-support system for improved care pathways for patients with neurodegenerative diseases and comorbidities
  • Topic 2: Next generation imaging and image-guided diagnosis and therapy for cancer
  • Topic 3: Personalised oncology: innovative people centred, multi-modal therapies against cancer
  • Topic 4: Access and integration of heterogeneous health data for improved healthcare in disease areas of high unmet public health need

Förderaufrufe 2 (zweistufig):

  • Topic 1: Cardiovascular diseases – improved prediction, prevention, diagnosis, and monitoring
  • Topic 2: Setting up a harmonised methodology to promote uptake of early feasibility studies for clinical and innovation excellence in the European Union

Förderquote:
Je nach Förderbereich und Art des Konsortiums i.d.R. bis zu 55 %.
Das Budget des ersten Förderaufrufs beläuft sich auf 135 Mio. EUR.
Das Budget des zweiten Förderaufrufs beläuft sich auf 21,9 Mio. EUR.

Einreichungsfrist:
Einstufiges bzw. zweistufiges Verfahren, eine Projektskizze ist bis zum 20. September 2022 einzureichen. Die Einreichungsfrist des finalen Antrags bei erfolgreicher Skizzenauswahl für den zweiten Aufruf ist der 28. Februar 2023.

Um über neue Informationen und Details der Förderaufrufe auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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