UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovative Hafentechnologien (IHATEC)

Zweiter Aufruf: Projekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer Hafentechnologien inklusive Umschlagsverfahren und Weitertransport gesucht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit der aktuellen Förderrichtlinie IHATEC neue Lösungen, die dazu beitragen, den Güterumschlag und die Abfertigung von Passagieren in den Häfen zu optimieren, die Umschlagsleistungen der Hafenterminals zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern, Engpässe an den Hafenterminals und Hafenstandorten zu vermeiden sowie die stärkere Nutzung von IT in den Häfen und Logistikketten voranzutreiben. Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Optimierung des Güterumschlags und Abfertigung von Passagieren
  • Optimierung der Lagerhaltung
  • Steuerung und Abwicklung der Lagerhaltung
  • Integration von IT über Wertschöpfungsnetzwerke und vernetzte Produktionssysteme
  • Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion
  • Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung

Im 2. Aufruf werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien zu innovativen Technologien oder von innovativen Konzepten in den oben genannten Bereichen gefördert.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis 50 % (KMU bis 80 %), Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: 15. Dezember 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

26.05.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb „InnoVET PLUS“

Förderung von Projekten zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung

BEITRAG LESEN

19.05.2023 | Top-Thema
Innovationen zur kostengünstigen Modernisierung von Verteilnetzen

Fördermaßnahme „OptiNetD“

BEITRAG LESEN

15.05.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW

NRW: Innovative Projekte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft sowie KI und IKT werden bezuschusst

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.