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02103 / 789 06-0

Innovative Batteriematerialien

EU: Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte über das ERA-Net „M-era.Net II“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt sich auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ am europäischen ERA-Net „M-era.Net II“. Über die aktuelle Bekanntmachung werden transnationale vorwettbewerbliche Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung aus dem Forschungsbereich Batteriematerialien gefördert, die sich den folgenden Themenschwerpunkten zuordnen lassen:

  • Innovative surfaces, coatings and interfaces
  • Functional materials

Die Projektvorschläge sollen deutliche Verbesserungen von Eigenschaften (z. B. Energiedichte, Leistungsdichte, Schnellladefähigkeit, Lebensdauer, Sicherheit, Alterung und Kosten) bestehender Batterien anstreben oder auch Entwicklungen zu neuartigen Batteriesystemen adressieren. Hierbei steht nicht nur die reine Materialforschung, sondern auch die Demonstration der daraus resultierenden optimierten Materialeigenschaften in Halb- und Vollzellen im Fokus.

Die folgenden Länder bzw. Regionen sind teilnahmeberechtigt: Österreich, Belgien (Flandern), Belgien (Wallonien), Bulgarien, Brasilien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Russland, Slowakische Republik, Spanien (Andalusien), Spanien (Asturien), Spanien (Baskenland), Spanien (Kastilien), Schweiz, Taiwan, Türkei

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus den o. g. teilnahmeberechtigten Ländern. Das Konsortium muss sich aus mindestens drei voneinander unabhängigen Projektpartnern aus mindestens zwei unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern oder Regionen zusammensetzen.

Förderquote: Deutsche Unternehmen bis zu 50 %, deutsche Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 18. Juni 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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