Innovationsgutscheine
NRW: Die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen für Forschung und Entwicklung wird unterstützt.
Das Förderprogramm Mittelstand.innovativ! zielt darauf ab, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in NRW zu stärken. Der Programmbaustein „Innovationsgutschein“ soll in diesem Zusammenhang zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bereitstellen, um die Unternehmen bei der Ideenentwicklung zu unterstützen und damit deren Innovationspotenzial zu erhöhen. Es stehen zwei Varianten des Innovationsgutscheins zur Verfügung:
- Innovationsgutschein B: Externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts
- Innovationsgutschein F+E: Externe Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten
Beide Gutscheine können miteinander kombiniert werden.
Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW
Förderquote: bis zu 50 % für mittlere Unternehmen, bis zu 80 % für kleine Unternehmen
Maximale Fördersummen: Innovationsgutschein B 5.000 €, Innovationsgutschein F+E 10.000 €
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.