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Innovationsförderung in Thüringen

Thüringen vergibt Zuschüsse zur Unterstützung von innovativen Entwicklungen von Unternehmen.

Das Programm Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI) verfolgt das Ziel, Unternehmen auf unterschiedlichen Wegen in ihrer Innovationstätigkeit zu unterstützen. Hierfür gibt es drei Programmmodule:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – Hier werden innovative Entwicklungen von Unternehmen bezuschusst, die sowohl einzelbetrieblich als auch im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden können. Für einzelbetriebliche Projekte kann jederzeit ein Antrag gestellt werden, Verbundvorhaben sind jedoch an jährlich ausgeschriebene Wettbewerbe gebunden. Die nächste Einreichungsfrist ist voraussichtlich der 17.03.2017.
  • Innovationsgutscheine – Für innovationsbegleitende Maßnahmen wie Studien, Vorbereitung von Kooperationsprojekten oder auch Prozess- und Organisationsinnovationen können Unternehmen ebenfalls Zuschüsse erhalten.
  • Wirtschaftsnahe Infrastruktur – In diesem Modul werden Forschungseinrichtungen gefördert, um zum Beispiel Innovationszentren auf- und auszubauen oder wirtschaftsnahe FuE- und Investitionsprojekte durchzuführen.

Anträge können für Maßnahmen aus folgenden Themenfeldern gestellt werden:

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
  • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Träger und Betreiber von Technologie-, Gründer- und Applikationszentren (nur Modul „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“)

Förderquote: Unternehmen max. 80 %, Forschungseinrichtungen max. 100 %

Einreichungsfrist: Verbundvorhaben bis 17.03.2017, alle anderen Maßnahmen können laufend beantragt werden.

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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