Innovationen zu neuen Versorgungsformen
Der Innovationsausschuss des Bundes fördert Neu- und Weiterentwicklungen zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung.
Im Rahmen der Förderbekanntmachung werden Modelle für neue Versorgungsformen gefördert. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken und innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können. Folgende Themenfelder werden insbesondere adressiert:
- Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle
- Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle
- Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/Krankheitsgruppen
- Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen
- Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung
- Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
In den Projekten ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen.
Antragsteller: Personen und Personengesellschaften
Förderquote: 100 %
Einreichungsfrist: 20. März 2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de