UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovationen in Medien und Kreativwirtschaft

NRW: Neue Frist für den Leitmarktwettbewerb „CreateMedia.NRW“

Mit dem Wettbewerb „CreateMedia.NRW“ unterstützt die Landesregierung Unternehmen bei innovativen, nachhaltigen Projekten, die für die zukünftige Entwicklung der Medien und der Kreativwirtschaft maßgeblich sein werden. Die folgenden Schwerpunkte mit den zugehörigen Themenbereichen werden adressiert:

1) Digitale Technologien

  • Interfacedesign: Innovative grafische Benutzeroberflächen, Mensch-Maschine-Schnittstellen
  • Web-Technologien: Social Media, E-Commerce, Cloud-Computing
  • Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen im Kontext digitaler Medien
  • Digitale Technologien zur Weiterentwicklung klassischer Medienbranchen

2) Medien und Kreativwirtschaft als Innovationstreiber in anderen Wirtschaftszweigen, z.B.

  • Implementierung digitaler Technologien in andere Branchen, z.B. E-Health, Mobile Health, Gamification
  • Innovationsstrategien, die kreativwirtschaftliche Methoden oder das Know-how von Künstlern implementieren, z.B. Service Design, Open/Social Innovation
  • Verfahren und Prozesse, die zur Erschließung wirtschaftlich relevanter Techologieumfelder beitragen, z.B. Design Thinking, Social Design

3) Vernetzung und innovative Beteiligungsformen, z.B. neue Verfahren zur fairen Vergütung von Urhebern/Mitwirkenden digital vertriebener kreativer Werke

4) Neue Arbeits- und Raumnutzungskonzepte, z.B.

  • Entwicklung neuer Arbeitsmodelle im Zeitalter zunehmender Anwendung künstlicher Intelligenz, Robotereinsatz, Gig Economy
  • Entwicklung und Erprobung experimenteller Raumnutzungskonzepte, die bspw. die branchenübergreifende Zusammenarbeit, die Gestaltung des öffentlichen Raums und Strategien zur Zwischen- und Umnutzung von Gebäuden und Flächen zum Ziel haben

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW

Förderquote: Unternehmen bis 50 % (KMU bis 80 %), Forschungseinrichtungen bis 90 %

Einreichungsfrist: 07.06.2017

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Zuschüsse. Gerne begleiten wir Sie als Full-Service-Dienstleister im Bereich der Fördermittelberatung bei allen Fragestellungen rund um die Programme von Bund, Land und EU. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

28.03.2023 | Top-Thema
CirculAid – Zuschüsse für die Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen  

Förderinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

BEITRAG LESEN

23.03.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

NRW: Neues Förderprogramm für Innovationen in den Lebenswissenschaften, in der Medizin und im Gesundheitswesen

BEITRAG LESEN

17.03.2023 | Top-Thema
Funding to go – Zuschüsse für Forschung, Entwicklung, Innovation

Kurzvideo „Forschung, Entwicklung und Innovation. Welche grundsätzlichen Förderchancen gibt es?“

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.