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Innovationen im Bereich Logistik und Mobilität

Das Land Hessen fördert innovative Maßnahmen, die die Themen der HOLM (House of Logistics and Mobility)-Forschungsagenda aufgreifen.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung innovativer Projektvorhaben in Logistik, Mobilität und angrenzenden Bereichen, die einen inhaltlichen Beitrag zur HOLM-Forschungsagenda sowie den HOLM-Handlungsfeldern der Zukunft leisten. Hierunter fallen die folgenden Themen:

  • Luftfahrt („Aviation Next Generation“),
  • Urbane Logistik und Mobilität,
  • Digitale Transformation,
  • Intelligente Verkehrssysteme,
  • Energie und Klimawandel,
  • Logistik, Mobilität und Gesellschaft,
  • Neues Wertschöpfungsdesign

Der Fokus liegt dabei auf innovativen Lösungen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug möglichst unter ausgewogener Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft im Projekt.

Antragsteller: Forschungseinrichtungen, in Kooperationsprojekten auch Unternehmen; bei Kooperationsprojekten mit Unternehmen müssen Unternehmen entweder Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sein

Förderquote: Unternehmen bis zu 60 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 % (nur bei Projekten ohne Unternehmensbeteiligung)

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich.

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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