UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovationen für energieeffiziente Gebäude

Mit der Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ werden sowohl Innovationsprojekte als auch Transformationsprojekte gefördert. Die Innovationsprojekte sollen der Vorbereitung der Markteinführung bereits weitgehend entwickelter Technologien und Verfahren im Bereich gebäudebezogener Energieeffizienz, gegebenenfalls in Kombination mit der Integration erneuerbarer Energien, dienen. Die Transformationsprojekte dienen der Erarbeitung und Umsetzung von ambitionierten Strategien für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand und sollen als Leuchtturmprojekte gebäuderelevante Akteure zum Handeln anregen.

 

Die Modellprojekte sollen sich an der Größenordnung von 80 % Einsparung nicht-erneuerbarer Primärenergie gegenüber dem Jahr 2008 orientieren und hierzu einen qualitativen Beitrag leisten.

 

 

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümerstandortgemeinschaften

 

Förderquote: Unternehmen 30-50 %, Forschungseinrichtungen 80 %

 

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden, es wird zusätzlich fristgebundene Ideenwettbewerbe geben.

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

 

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

01.06.2023 | Top-Thema
Digitale Innovationen in der Mobilität

Aktualisierung des Stands des Modernitätsfonds „mFUND“

BEITRAG LESEN

26.05.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb „InnoVET PLUS“

Förderung von Projekten zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung

BEITRAG LESEN

19.05.2023 | Top-Thema
Innovationen zur kostengünstigen Modernisierung von Verteilnetzen

Fördermaßnahme „OptiNetD“

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.