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Innovationen für die Energiewende

Förderung innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms begann im Februar 2019

Das 7. Energieforschungsprogramm (EFP) ist in Kraft getreten und hat damit das sehr erfolgreiche 6. Energieforschungsprogramm abgelöst. Die Forschungsschwerpunkte im 7. EFP sind vorrangig auf die Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können, ausgerichtet. Eine Auswahl der priorisierten Handlungsfelder:

  • Wärmebereitstellung, Nutzung und Effizienz
  • klimaschonende Mobilität
  • Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien
  • Energieeffiziente Integration erneuerbarer Energien in bestehende Energiesysteme
  • Materialforschung mit Bezug auf Energieeffizienz und Energieerzeugung, Netze und Speicher, CO2-Technologien sowie veränderte Fertigungsprozesse und -techniken
  • Projekte zur Forcierung des Strukturwandels in der Industrie, vor allem für energieintensive Prozesse deutscher Schlüsselindustrien
  • Digitalisierung für die Energiewende
  • Nutzung von CO2 im industriellen Maßstab

Es werden sowohl Verbundvorhaben aus Forschung und Wirtschaft als auch Einzelvorhaben gefördert.

Eine Bewertung der Projektvorschläge (Skizzen) erfolgt laufend, daher gibt es keine festen Einreichungsfristen. Es ist jedoch erforderlich, vor Einreichung einer Skizze Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen, um eine Förderfähigkeit der geplanten Entwicklung zu prüfen.

Antragsteller:  Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Förderquote:  Unternehmen 50 %, Hochschulen und Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist:  Skizzen können jederzeit bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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