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Innovationen in der bayerischen Landwirtschaft

Bayern: EIP-Agri fördert Entwicklungsprojekte von Akteuren der Landwirtschaft.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördert mit Hilfe der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) innovative Entwicklungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Ziel ist es vor allem, die landwirtschaftliche Produktion bei geringerem Ressourcenverbrauch zu steigern und somit nachhaltiger zu machen. Inhaltlich sind sowohl Produktinnovationen als auch innovative Prozesse, Technologien, Methoden oder Dienstleistungen förderfähig.

Von zentraler Bedeutung für das Programm ist die verstärkte Verknüpfung von Forschung und landwirtschaftlicher Praxis. Daher werden ausschließlich sogenannte „Operationelle Gruppen“ (OG) gefördert – ein Zusammenschluss aus Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen wie Landwirten, Forschern, Beratern und Unternehmen des Agrarsektors, die gemeinsam ein innovatives Projekt entwickeln und bis zur Praxisreife bringen. Jede OG muss mindestens aus 3 Akteuren bestehen, worunter mind. ein landwirtschaftlicher Erzeuger und ein Partner aus dem Bereich Forschung/Wissenschaft sein muss. Diese OG können in Form einer juristischen Person (mit Ausnahme von kommunalen Gebietskörperschaften), in Form einer Personengesellschaft oder in Form von Zusammenschlüssen auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung organisiert werden.

Antragsteller: Operationelle Gruppen aus mind. 3 Akteuren (s. o.) mit Sitz in Bayern

Förderquote: maximal 80 %

Einreichungsfrist: 29.09.2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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