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INNO-KOM ab 2017 in ganz Deutschland

Die Förderung externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen wird ausgebaut.

Das Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO-KOM) wird ab 2017 auf ganz Deutschland ausgeweitet. Gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen werden gefördert, um deren innovative Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken sowie diese bei Entwicklung neuer, marktorientierter Erzeugnisse und Verfahren zu unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, gemeinnützige Forschungseinrichtungen bei deren Aktivitäten in nicht wirtschaftlichen Bereichen zu unterstützen. Hierbei kann es sich um verschiedene FuE- oder investive Maßnahmen handeln z. B.

  • Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für dauerhafte Durchführung industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung,
  • zur nachhaltigen Stärkung der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit,
  • zur Entwicklung von Produkten und Verfahren mit dem Ziel einer schnellen Überführung in ein marktfähiges Produkt oder
  • zur Schaffung oder zum Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze.

Antragsteller: Gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht mehr als 20 % Grundfinanzierung erhalten. Zudem muss die Einrichtung ihren Sitz in einer strukturschwachen Region, entsprechend der Regelung der Gemeinschaftsaufgabe haben.

Förderquote: Je nach Art der Maßnahme 70 bis 90 % der Kosten

Einreichungsfrist: Anträge können ab dem 1. Januar 2017 jederzeit eingereicht werden

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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