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02103 / 789 06-0

IKT für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Die bereits heute erfassten Daten aus Precision- und Smart Farming, Logistik, Verarbeitung, Supply Chain Management, Tracebility etc. sollen intelligent vernetzt und effizient nutzbar gemacht werden. Dadurch sollen eine erhöhte Effizienz in Produktion und Logistik, verminderte Nachernteverlusten und Abfallvermeidung erreicht werden.

Die Bekanntmachung sieht eine transnationale Zusammenarbeit durch interdisziplinäre, innovative und multinationale Verbundprojekte vor. Alle Akteure entlang der Lebensmittelproduktion können von der Entwicklung bzw. Anwendung innovativer IKT-Plattformen profitieren.

Themen könnten bspw. sein:

  • Relevante Technologien und neue Verfahren des Datenmanagements
  • Datengenerierung und -verarbeitung zur Nachhaltigkeit, zur Umweltbelastung, zu Herkunft, Ernährung, Sicherheit und Integrität im Hinblick auf Transparenz bis zum Verbraucher
  • Optimierung der Nutzung von Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Antragsteller: Hochschulen / Forschungseinrichtungen; gewerbliche Unternehmen (insbesondere KMU)

Förderquote: Hochschulen / Forschungseinrichtungen 100%, gewerbliche Unternehmen bis zu 50 %, 3 Jahre, < 500.000 €

Einreichungsfrist: 3. März 2020

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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