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IKT für Elektromobilität

Die Förderung der Entwicklung von IKT-basierten Elektromobilitätslösungen wird weitergeführt.

Die vierte Auflage der Bekanntmachung IKT für Elektromobilität fokussiert auf die Förderung von FuE-Projekten zu intelligenten Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie. Dabei sollen die geförderten Projekte dazu beitragen, mit Hilfe von IKT den Wechsel zu einer umwelt- und nutzerfreundlichen vernetzten Mobilität voranzutreiben und die Verkehrs- und Logistiksysteme weiter zu entwickeln. Beispiele für Themen, die im Kontext der Elektromobilität mit diesem Programm vorangetrieben werden sollen, sind:

  • Gewerbliche Logistik- und Lieferkonzepte
  • App- oder plattformbasierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität
  • Verkehrsträgerübergreifende Sharing-Systeme
  • Wirtschaftliche Betriebskonzepte, die helfen, den Kostennachteil bei der Beschaffung elektromobiler Fahrzeuge auszugleichen
  • Flotten, die in Energienetze eingebunden werden, um neue netzdienliche Dienstleistungen anzubieten
  • Attraktive und bezahlbare Mobilitätsversorgung der Bevölkerung in ländlichen Räumen
  • Neue Mobilitätslösungen, die hoch-automatisierte und autonome Fahrzeuge nutzen

Neben den technischen Zielen verfolgt diese Fördermaßnahme auch eine Erhöhung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Systemkompetenz der deutschen IKT-Wirtschaft, der Automobilbranche und der Energiewirtschaft. Daher liegt der Fokus vor allem auf Modell- und Pilotprojekten, bei denen ganzheitliche Lösungskonzepte und beispielhafte Systemlösungen verfolgt werden. Es ist die Teilnahme von Kommunen und Regionen gewünscht, die sich als Wegbereiter der Elektromobilität profilieren können.

Gefördert werden vorwettbewerbliche Entwicklungen im Rahmen von Verbundprojekten, wobei die Einbindung von mittelständischen Unternehmen, jungen Unternehmen und Start-ups ausdrücklich erwünscht ist.

Antragsteller:  Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen zwischen 25 und 50 %, KMU können einen Bonus erhalten; Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist: jeweils 31. März und 31. Oktober 2019, 2020 und 2021

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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