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Holz Innovativ

Baden-Württemberg: Förderung von Projekten zur Steigerung der stofflichen Nutzung von Holz

Ziel der Förderung ist, die Innovationskraft und Innovationstätigkeit von Unternehmen der Holzwirtschaft zu stärken und die nachhaltige, stoffliche Nutzung des Rohstoffs Holz zu steigern. Hierzu sollen neue Anwendungsfelder für den regenerativen und dadurch umweltfreundlichen Rohstoff Holz erschlossen werden. Das Förderprogramm richtet sich daher an Projekte, die auf die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz abzielen. Gefördert werden:

  • Cluster Forst & Holz, (Betrieb einer landesweiten Netzwerkmanagementstruktur sowie daraus hervorgehende Aktionen, Studien und Projekte; Einrichtung und Betrieb regionaler und thematischer Netzwerkmanagementstrukturen sowie daraus hervorgehende Aktionen, Studien und Projekte; Aktionen, Studien und Projekte, die aus weiteren Netzwerken hervorgehen)
  • Forschungs- , Entwicklungs- und Innovationstransferprojekte außerhalb von Netzwerken
  • Innovative Holzbaulösungen in modellhaften Bauvorhaben

Antragsteller: Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Förderquote:

  • Cluster Forst & Holz: bis zu 90 %
  • Forschungs- , Entwicklungs- und Innovationstransferprojekte: bis zu 50 %
  • Innovative Holzbaulösungen in modellhaften Bauvorhaben: bis zu 25 %

Öffentliche Zuwendungsempfänger können erhöhte Fördersätze erhalten.

Einreichungsfrist: Zweimal jährlich am 15. März und 15. September

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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