Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland hat die Bundesregierung ein Hilfspaket entworfen. Die Maßnahmen sollen der Eindämmung wirtschaftlicher Auswirkungen für vom Krieg betroffener Unternehmen in Deutschland dienen. Im Rahmen des milliardenschweren Maßnahmenpakets sollen Unternehmen, die besonders schwer von dem Krieg betroffen sind, durch Liquiditätshilfen finanziell unterstützt werden. Das Hilfspaket setzt sich aus fünf Förderbausteinen zusammen, die schon beschlossen sind bzw. noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung stehen.
Förderbaustein 1: KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Zur kurzfristigen Sicherstellung der Liquidität läuft seit dem 9. Mai 2022, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022, das Sonderprogramm der KfW Bank. Durch zinsgünstige Kredite können Unternehmen aller Größenklassen und Branchen eine großvolumige Finanzierung erhalten.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen jeder Unternehmensgröße ohne Umsatzgrößenbeschränkung, die von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sind
Was wird gefördert?
- Investitions- und Betriebsmittelkredite mit einer bis zu 80 %igen Haftungsfreistellung je nach Unternehmensgröße und Jahresumsatz
Wie wird gefördert?
- Bereitstellung von zinsvergünstigten Krediten mit einer Tilgungsfreiheit von bis zu zwei Jahren nach Erhalt.
Förderbaustein 2: Bürgschaftsprogramme
Die während der Corona-Pandemie eingeführten Bürgschaftsprogramme des Bundes und der Länder werden bis voraussichtlich Ende 2022 verlängert und durch den Passus zur Unterstützung vom Krieg betroffener Unternehmen ergänzt.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen jeder Unternehmensgröße ohne Umsatzgrößenbeschränkung, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind
Was wird gefördert?
- Verbürgung von Betriebsmitteln und Investitionskrediten von bis zu 90 %
Wie wird gefördert?
- Verdopplung des Bürgschaftshöchstbetrags von 1,25 auf 2,5 Millionen Euro
- Erweiterung des Bürgschaftsbetrags von >50 Millionen Euro auch außerhalb strukturschwacher Regionen
Förderbaustein 3: Zuschuss gestiegener Energiepreise
Unternehmen, die durch den gestiegenen Energiepreis bei Gas und Strom stark belastet wurden, werden über einen zeitlich befristeten Zeitraum von Februar bis September 2022 durch staatliche Zuschüsse entlastet.
Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiepreise stark belastet sind.
Was wird gefördert?
- Bezuschussung der Strom- und Gaspreise ausgehend von der Preisdifferenz der Energiekosten zum Vorjahr des Unternehmens.
Wie wird gefördert?
- Der Zuschuss beinhaltet drei Förderstufen:
- 30 % der Preisdifferenz (bis zu 2 Mio. Euro) für Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen, die mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- Bis zu 50 % der Preisdifferenz (bis zu 25 Mio. Euro) für die, die zusätzlich zu Punkt 1 einen Energiekosten bedingten Betriebsverlust nachweisen.
- Bis zu 70 % (bis zu 50 Mio. Euro) für die, die zu einem der besonders betroffenen Sektoren wie Chemie, Glas, Keramik oder Stahl angehören und zusätzlich einen Energiekosten bedingten Betriebsverlust nachweisen.
Förderbaustein 4: Einzelfallspezifische Eigen- und Hybridkapitalhilfen für die Energiewirtschaft
In speziellen Einzelfällen plant die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen für Unternehmen, die durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges unter Bestandsgefährdung stehen und dies damit Konsequenzen für die deutsche Volkswirtschaft hätte.
Wer wird gefördert?
- Große Unternehmen der Realwirtschaft, dessen Bestandsgefahr eine Auswirkung auf die deutsche Volkswirtschaft hätte und die nicht vor Beginn des Krieges schon in Schwierigkeiten gewesen sind.
Was wird gefördert?
- Stabilisierung der Bestandssicherung.
Wie wird gefördert?
- Eigen- und Hybridkapitalbeihilfen durch (stille) Beteiligungen oder Nachrangdarlehen.
Förderbaustein 5: Einzelfallunterstützung durch Eigenkapitalhilfen von Energieunternehmen
Die Bundesregierung plant, Unternehmen des Terminhandels der Energiewirtschaft, die in die Gefahr des Liquiditätsengpasses laufen, durch Sicherheitsleistungen in Form von Krediten zu stabilisieren.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland im Bereich der Energiewirtschaft.
Was wird gefördert?
- Bedienung von Marginforderungen.
Wie wird gefördert?
- Zinsvergünstigte Kredite der KfW Banken
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