Gesundheit

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Inhaltsangabe
Gesundheit

Hightech für Gesundheit und Lebensqualität

Inhalt

Mit der neuen Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern
– „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und
– „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“
des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.
Im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune adressiert.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:
– Einzelvorhaben eines KMU sowie
– Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden.  

Antragsteller:
– KMU
– Mittelständische Unternehmen (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) mit einer max. Größe von 1 000 Mitarbeitern
und einem max. Jahresumsatz von 100 Mio. €
– Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten)

Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderquote:
Für Unternehmen je nach Größe und Art des Projekts bis zu max. 60 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), laufend zu den Stichtagen 14. April und 15. Oktober bis zum 30. Juni 2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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