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02103 / 789 06-0

Hightech für Gesundheit und Lebensqualität

Mit der neuen Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern
– „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und
– „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“
des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.
Im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune adressiert.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:
– Einzelvorhaben eines KMU sowie
– Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden.  

Antragsteller:
– KMU
– Mittelständische Unternehmen (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) mit einer max. Größe von 1 000 Mitarbeitern
und einem max. Jahresumsatz von 100 Mio. €
– Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten)

Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderquote:
Für Unternehmen je nach Größe und Art des Projekts bis zu max. 60 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), laufend zu den Stichtagen 14. April und 15. Oktober bis zum 30. Juni 2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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