GRW-G – Investitionsförderung neu aufgelegt
Brandenburg: Die Investitionsförderung für gewerbliche große Unternehmen und KMU wurde erneuert.
Die Richtlinien zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) wurden neu aufgelegt. Hierzu zählen das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen und die „Große Richtlinie“.
Bedingung für alle Maßnahmen ist, dass mit den Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
Im Rahmen des Wachstumsprogramms für kleine Unternehmen können KMU Zuschüsse für Investitionen erhalten, wie die Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung bzw. Modernisierung von Betriebsstätten in Brandenburg, sowie die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten. Touristische Vorhaben sind nur eingeschränkt förderfähig in den Bereichen:
- Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
- Rad- und Wassertourismus
- Entwicklung innovativer oder Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte.
Die „Große Richtlinie“ richtet sich an KMU und große Unternehmen aus spezifischen Bereichen, vor allem: Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Optik und Photonik, Verkehr, Mobilität und Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe und Chemie, Tourismus, Metall. Im Unterschied zum Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen gelten hier aber verschärfte Voraussetzungen für die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, das Verhältnis der Investitionskosten zu den durchschnittlichen Jahresinvestitionen u. v. m.
Antragsteller: Wachstumsprogramm – KMU; Große Richtlinie – KMU und Großunternehmen
Förderquote: Wachstumsprogramm – 30 bis 40 %; Große Richtlinie – 5 bis 40 %
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de