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GRW-G – Investitionsförderung neu aufgelegt

Brandenburg: Die Investitionsförderung für gewerbliche große Unternehmen und KMU wurde erneuert.

Die Richtlinien zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) wurden neu aufgelegt. Hierzu zählen das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen und die „Große Richtlinie“.

Bedingung für alle Maßnahmen ist, dass mit den Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Im Rahmen des Wachstumsprogramms für kleine Unternehmen können KMU Zuschüsse für Investitionen erhalten, wie die Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung bzw. Modernisierung von Betriebsstätten in Brandenburg, sowie die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten. Touristische Vorhaben sind nur eingeschränkt förderfähig in den Bereichen:

  • Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
  • Rad- und Wassertourismus
  • Entwicklung innovativer oder Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte.

Die „Große Richtlinie“ richtet sich an KMU und große Unternehmen aus spezifischen Bereichen, vor allem: Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Optik und Photonik, Verkehr, Mobilität und Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe und Chemie, Tourismus, Metall. Im Unterschied zum Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen gelten hier aber verschärfte Voraussetzungen für die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, das Verhältnis der Investitionskosten zu den durchschnittlichen Jahresinvestitionen u. v. m.

Antragsteller:  Wachstumsprogramm – KMU; Große Richtlinie – KMU und Großunternehmen

Förderquote:  Wachstumsprogramm – 30 bis 40 %; Große Richtlinie – 5 bis 40 %

Einreichungsfrist:  Anträge können jederzeit eingereicht werden

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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