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02103 / 789 06-0

Gesunde Ernährung für ein gesundes Leben

EU: Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte über die EU-Programminitiative JPI HDHL

Die gemeinsame europäische Programminitiative „Eine gesunde Ernährung für ein gesundes Leben“ (Healthy Diet for a Healthy Life – JPI HDHL) verfolgt das Ziel, die europaweiten Anstrengungen im Bereich Ernährung, Ernährungsgewohnheiten, körperliche Aktivität und Gesundheit durch länderübergreifende Zusammenarbeit und Koordination zu bündeln und auszubauen. Über den aktuell veröffentlichten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen können Forschungsvorhaben gefördert werden, in denen der Einfluss der Ernährung auf das Epigenom im Mittelpunkt steht. Es sollte mindestens einer der folgenden Bereiche abgedeckt werden:

  • Erforschung von kausalen Zusammenhängen zwischen Ernährung, Epigenom und der Stoffwechselgesundheit, einschließlich molekularer und zellulärer Mechanismen sowie deren Umkehrbarkeit und Langzeiteffekte,
  • Identifizierung von Risikofaktoren und frühen epigenetischen Veränderungen, die in die Entstehung von metabolischen Erkrankungen involviert sind,
  • Auswirkungen ernährungsbedingter epigenetischer Veränderungen während der individuellen Lebensspanne sowie inter- bzw. mögliche transgenerationale epigenetische Effekte,
  • Untersuchung von modifizierbaren Faktoren (z. B. Ernährung, kombinierte Wirkung von Ernährung und körperlicher Aktivität, Mikrobiom etc.), die epigenetische Veränderungen in bestimmten Lebensphasen bewirken könnten,
  • Untersuchung des Einflusses der Ernährung und des Ernährungsstatus der Mutter auf die intrauterine Umgebung und daraus resultierende Effekte auf das fetale Epigenom und die spätere Gesundheit des Kindes.

Die folgenden Länder sind teilnahmeberechtigt: Deutschland, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Kanada, Lettland, Tschechische Republik, Niederlande, Polen, Spanien, Großbritannien

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus den o. g. teilnahmeberechtigten Ländern. Das Konsortium muss sich aus mindestens 3 und maximal 6 voneinander unabhängigen Projektpartnern aus mindestens drei unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern zusammensetzen.

Förderquote: Deutsche Unternehmen bis zu 50 %, deutsche Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 12. April 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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