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02103 / 789 06-0

Gestaltung der Arbeit durch Digitalisierung

Transfer von Forschungsergebnissen im Bereich Künstliche Intelligenz in die Anwendung

KI und Digitalisierung führen zu weitreichenden Änderungen in Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation. Nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Menschen und Maschinen verändert sich, sondern auch die Unternehmenskultur: Wissen und Qualifizierung, Zusammenarbeit und Führung, Fragen der Gesundheit sowie der Nutzung persönlicher Daten und des Datenschutzes.

Mit der Fördermaßnahme sollen die Gestaltungspotenziale neuer Technologien auf die Arbeitswelt untersucht und der Wandel begleitet werden. Es sollen technologische und soziale Innovationen gleichermaßen vorangebracht werden. Die Verwertbarkeit für Unternehmen und Organisationen und damit die Entfaltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel.

In Form von Verbundprojekten aus Wissenschaft und Industrie sollen regionale Kompetenzzentren aufgebaut werden, die lokale Kompetenzen, Praxisfälle und Akteure bündeln. Die Kompetenzzentren sollen vorwettbewerbliche FuE-Projekte realisieren, die sich zum Beispiel auf eines der folgenden Handlungsfelder beziehen:

  • Arbeiten im Datennetz – digitale Arbeitswelt gestalten
  • Neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren
  • Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen erschließen

Gefördert wird zudem ein wissenschaftliches Begleitprojekt.

Antragsteller: Verbünde aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbänden

Einreichungsfrist: 01. Juli 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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