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02103 / 789 06-0

Geschäftsmodelle in der Kultur- und Kreativwirtschaft (Gaming, Software, Design, Werbung, Architektur…)

Die Pilotförderlinie IGP des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erweitert die bisherige deutsche Innovationsförderung und fördert nichttechnische Innovationen von KMU (kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition). Unter nichttechnischen Innovationen werden in diesem Zusammenhang neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte, sowie innovative Geschäftsmodelle und Serviceleistungen verstanden. Der Innovationscharakter entsteht hier aus neuartigen Ansätzen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisatorische Strukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechanismen abzielen.

Gefördert werden sowohl experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests, Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt, sowie übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. selbständige und junge Unternehmen).

Der zweite Förderaufruf wurde am 22. Juni 2020 veröffentlicht. Teilnahmeanträge können bis zum 11. August 2020 eingereicht werden. Aufgrund des großen Interesses am ersten Förderaufruf wurde das Budget von 25 Mio. € auf 35 Mio. € aufgestockt. In dieser Ausschreibungsrunde werden kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen gefördert. Dies umfasst u.a. innovative Lösungen für die Bereiche Design, Mode, Architektur, Kunst, Musik, Rundfunk, Film, Publizistik, Werbung, Buch und Gaming. Die Förderung richtet sich an alle Antragsteller innerhalb und außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft, die Innovationen in den o.g. Bereichen adressieren, z.B. aus der Softwarebranche oder dem Handwerk.

Geplant ist ein weiterer Aufruf für bildungs- und informationsverbessernde Geschäftsmodelle und Pionierlösungen mit besonderer Berücksichtigung sozialer Aspekte, hier sind explizit auch gemeinnützige Gesellschaften förderfähig (u.a. für bessere Bildungsmöglichkeiten, erleichterten Informationszugang, neue pädagogische Konzepte, Plattformen zur Wissensgenerierung und -verbreitung, neue Lehr- und Lernmethoden.

Antragsteller: KMU, ggf. Forschungseinrichtungen, ggf. gemeinnützige Einrichtungen (je nach Aufruf und Projektart)

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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