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Forschungszulage (FZul)

Seit dem 01.01.2020 haben Unternehmen, im Rahmen der Forschungszulage, Rechtsanspruch auf Förderung für Forschung und Entwicklung.

Update 26.01.2021: Die Vergabe der Bescheinigungen ist angelaufen, erste positive Bescheide liegen vor. Das Bescheinigungsverfahren ist im Januar auf ein vollständig digitales Webportal mit Authentifizierung über ELSTER-Zertifikate umgestellt worden.

Update 17.09.2020: Ab sofort können Bescheinigungen bei der Bescheinigungsstelle BSFZ beantragt werden. Das Antragstool ist online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de. Die Bescheinigungsstelle berät nicht zur Forschungszulage, sondern bearbeitet ausschließlich die Anträge auf Zulassung. GEWI unterstützt bei der Erarbeitung und Umsetzung eines Förderkonzepts, das klassische Projektförderung und steuerliche Zulage gleichmaßen berücksichtigt.

Update 31.07.2020: Das BMBF hat den Auftrag zum Aufbau einer Bescheinigungsstelle zur Forschungszulage (BSFZ) vergeben. Die BSFZ wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden. Die Bescheinigungstelle wird nun aufgebaut und Unterlagen für das Antragsverfahren vorbereiten. Eine Antragstellung wird voraussichtlich im September möglich sein.

Unseren Expertenbeitrag zur FuE-Förderung FZul finden Sie hier:
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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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