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02103 / 789 06-0

Forschung und Entwicklung für die Elektromobilität

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufs im Bereich der Elektromobilität

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) u. a. auch anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Hierzu ist ein aktueller Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht worden, der die folgenden beiden Themenfelder fokussiert:

Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Demo-Großprojekte): Zielsetzung dieses Schwerpunkts ist die Beantwortung von Forschungsfragen, die sich aus dem Einsatz von bestehenden Fahrzeugflotten (auch Flottenmixe zulässig) und der betriebsnotwendigen Infrastruktur mit der Perspektive des weiteren Ausbaus ergeben.

Technologieforschung und -entwicklung in Anwendungsbereichen mit geringer Fahrzeugverfügbarkeit (Marktverfügbarkeit), u. a. in den Anwendungsfeldern Güter- bzw. Wirtschaftsverkehr (insbesondere LKW), Busse, Schiffe und Sonderverkehre; hierbei stehen die folgenden Fragestellungen im Vordergrund:

  • Komponenten-/Systementwicklung und Integration ins Gesamtsystem mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz im Gesamtsystem
  • Anwendungsorientierte Batterieentwicklung (z. B. Feststoffbatterie) mit Betrachtung des kompletten Lebenszyklus – keine Grundlagenforschung
  • Batteriewechselsysteme, Batterieintegration
  • Ladeinfrastruktur für die genannten Anwendungsbereiche, z. B. Schnelladen für LKW

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Hochschulen bis 100 %, sonstige Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis 90 %, Gebietskörperschaften bis 80 %

Einreichungsfrist: 15.08.2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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