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Forschung in Mittelost-/Südosteuropa

Mit der „MOEL-SOEL-Bekanntmachung“ erhalten in Deutschland tätige Unternehmen bei der Vorbereitung und Erstellung von Projektanträgen im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 Zuschüsse. Zielländer der Bekanntmachung sind:

  • die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn
  • die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien und
  • die potenziellen EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Kosovo.

Gefördert werden Verbundvorhaben aus insgesamt drei förderfähigen Einrichtungen mit mindestens einem Partner aus einem Zielland und einem weiteren Partner aus einem EU-Staat oder einem an Horizon 2020 assoziierten Staat. Folgende Themenbereiche aus dem Programmbereich „Gesellschaftliche Herausforderungen“ stehen im Fokus:

  • Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
  • Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Marine, maritime und limnologische Forschung
  • Sichere, saubere und effiziente Energie
  • Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr
  • Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
  • Integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften
  • Sichere Gesellschaften

Im Programmbereich „Führende Rolle in der Industrie“ werden Anträge aus den Themenbereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologie, Fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie und Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung gefördert.

Eine Beteiligung von kleinen, mittelständischen Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich erwünscht.

 

Antragsteller:  Unternehmen, Forschungseinrichtungen

 

Förderquote: Unternehmen max. 50 %, bei KMU-Beteiligung ggf. höher; Forschungseinrichtungen max. 100 %

 

Einreichungsfrist: bis 29.12.2017

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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