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02103 / 789 06-0

Forschung für die zivile Sicherheit

Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch die Forschung für die zivile Sicherheit, die Bevölkerung und die Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum zu sensibilisieren, im Schadensfall für die Bewältigung des Angriffes zu stärken und für den Wiederanlauf der Systeme vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden mit neuen Werkzeugen bei der Identifizierung, Bekämpfung und Aufklärung von Cyberkriminalität unterstützt werden.

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Bedrohungen aus dem digitalen Raum beitragen. Es sollen ganzheitliche Lösungen entstehen, die mit präventiven Maßnahmen, technologischen Ansätzen, neuen Strategien und organisatorischen Konzepten die Cyberkriminalität und ihre Auswirkungen eindämmen.

Förderfähig sind:
– Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen oder Manipulationen aus dem digitalen Raum wie bspw.:

  • Sensibilisierung und Schulung von Betreibern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kritischer Infrastrukturen sowie Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden
  • Analyse und Monitoring von Systemkomponenten kritischer Infrastrukturen
  • Schaffung von (analogen) Redundanzen

– Mögliche Maßnahmen zur Detektion von Angriffen und Reaktion auf Angriffe aus dem digitalen Raum wie bspw.:

  • Erlangung von Kenntnissen zu den Abläufen von Cyberangriffen (Kill-Chains) sowie Supply-Chain-Attacks,
  • Aufbau eines spezialisierten Notfall- und Kommunikationsmanagements,
  • Strategien zur Wiederaufnahme der Systeme nach einem Angriff.

– Um Ermittlungsbehörden gezielt zu unterstützen, könnte beispielsweise die Anwendung von Werkzeugen oder Maßnahmen zur Aufklärung oder Strafverfolgung der folgenden Kriminalitätsphänomene erforscht werden wie bspw.:

  • Organisierte Verbreitung von Desinformation (z. B. Deep Fakes, Morphing, Chatbots zur Manipulation der öffentlichen Wahrnehmung)
  • Cyber-Missbrauch (z. B. Mobbing, Hate Speech, Kindesmissbrauch, Verbreitung von Kinderpornografie, Grooming)
  • Massenphänomene wie Phishing-Kampagnen, Internet-Betrug und digitale Erpressung
  • Social Engineering als Einfallstor für digitale Erpressung und Identitätsdiebstahl.

Zusätzlich zu den konkreten Anwendungsproblemen werden auch Forschungsthemen zum systemischen Verständnis der Phänomene und ihrer Zusammenhänge im Rahmen dieser Förderrichtlinie adressiert. Mögliche Beispiele hierfür sind:

  • Bedeutung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel und zur Geldwäsche der organisierten Kriminalität
  • Systematische und umfassende Analyse sowie Bekämpfungsperspektiven der Cyberkriminalität und der durch sie verursachten Schäden
  • Rechtsvergleiche zu (grenzübergreifenden) Cybergefahrenabwehrkompetenzen und -zuständigkeiten

Die Erforschung und Entwicklung von neuen IT-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und Institutionen, Verbände und Vereine

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und Institutionen, Verbände und Vereine: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 25. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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