Forschung für die zivile Sicherheit
Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch die Forschung für die zivile Sicherheit, die Bevölkerung und die Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum zu sensibilisieren, im Schadensfall für die Bewältigung des Angriffes zu stärken und für den Wiederanlauf der Systeme vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden mit neuen Werkzeugen bei der Identifizierung, Bekämpfung und Aufklärung von Cyberkriminalität unterstützt werden.
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Bedrohungen aus dem digitalen Raum beitragen. Es sollen ganzheitliche Lösungen entstehen, die mit präventiven Maßnahmen, technologischen Ansätzen, neuen Strategien und organisatorischen Konzepten die Cyberkriminalität und ihre Auswirkungen eindämmen.
Förderfähig sind:
– Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen oder Manipulationen aus dem digitalen Raum wie bspw.:
- Sensibilisierung und Schulung von Betreibern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kritischer Infrastrukturen sowie Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden
- Analyse und Monitoring von Systemkomponenten kritischer Infrastrukturen
- Schaffung von (analogen) Redundanzen
– Mögliche Maßnahmen zur Detektion von Angriffen und Reaktion auf Angriffe aus dem digitalen Raum wie bspw.:
- Erlangung von Kenntnissen zu den Abläufen von Cyberangriffen (Kill-Chains) sowie Supply-Chain-Attacks,
- Aufbau eines spezialisierten Notfall- und Kommunikationsmanagements,
- Strategien zur Wiederaufnahme der Systeme nach einem Angriff.
– Um Ermittlungsbehörden gezielt zu unterstützen, könnte beispielsweise die Anwendung von Werkzeugen oder Maßnahmen zur Aufklärung oder Strafverfolgung der folgenden Kriminalitätsphänomene erforscht werden wie bspw.:
- Organisierte Verbreitung von Desinformation (z. B. Deep Fakes, Morphing, Chatbots zur Manipulation der öffentlichen Wahrnehmung)
- Cyber-Missbrauch (z. B. Mobbing, Hate Speech, Kindesmissbrauch, Verbreitung von Kinderpornografie, Grooming)
- Massenphänomene wie Phishing-Kampagnen, Internet-Betrug und digitale Erpressung
- Social Engineering als Einfallstor für digitale Erpressung und Identitätsdiebstahl.
Zusätzlich zu den konkreten Anwendungsproblemen werden auch Forschungsthemen zum systemischen Verständnis der Phänomene und ihrer Zusammenhänge im Rahmen dieser Förderrichtlinie adressiert. Mögliche Beispiele hierfür sind:
- Bedeutung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel und zur Geldwäsche der organisierten Kriminalität
- Systematische und umfassende Analyse sowie Bekämpfungsperspektiven der Cyberkriminalität und der durch sie verursachten Schäden
- Rechtsvergleiche zu (grenzübergreifenden) Cybergefahrenabwehrkompetenzen und -zuständigkeiten
Die Erforschung und Entwicklung von neuen IT-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und Institutionen, Verbände und Vereine
Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und Institutionen, Verbände und Vereine: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 25. März 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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