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Forschung für die zivile Sicherheit

Förderung von Verbundprojekten u. a. in den Bereichen Katastrophenschutz und Schutz vor Terrorismus.

Die Stärkung der zivilen Sicherheit ist eines der sechs Handlungsfelder in der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“. In diesem Rahmen vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Die Projekte sollen durch innovative, technische Lösungen für die Bereiche Katastrophen, Terrorismus, Kriminalität und Großschadenslagen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Diese Lösungen sollen BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Kommunen, NGOs und anderen beteiligten Organisationen, der Bevölkerung sowie Migrantinnen und Migranten Hilfestellung geben. In der Ausschreibung zu diesem Förderwettbewerb werden einige spezifische Forschungsthemen genannt, die vorrangig adressiert werden sollen, z. B. inner- und zwischenbehördliche Maßnahmen zum Austausch relevanter Informationen für die Erstellung von Lagebildern oder Ermittlung des Herkunftsstaats, zum Beispiel über softwarebasierte (Sprach-) Analysen im mobilen Einsatz.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden, Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %, andere je nach Wirtschaftsnähe und Grundfinanzierung unterschiedlich.

Einreichungsfrist: 8. Februar 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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