Forschung für die zivile Sicherheit

zivile Sicherheit

Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch die Forschung für die zivile Sicherheit, die Bevölkerung und die Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum zu sensibilisieren, im Schadensfall für die Bewältigung des Angriffes zu stärken und für den Wiederanlauf der Systeme vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden mit neuen Werkzeugen bei der Identifizierung, Bekämpfung und Aufklärung von Cyberkriminalität unterstützt werden.

Zivile Sicherheit: Was wird gefördert?

Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Dabei muss ein ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegen und die angestrebte Lösung muss dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken. Geförderte Vorhaben erfordern in der Regel die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern und weisen einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der nachfolgenden Handlungsfelder des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ auf:

  • Bevölkerungsschutz stärken
  • Hybride Bedrohungen besser bewältigen
  • Sichere Versorgung unterstützen
  • Resilienz der Bevölkerung steigern
  • Sicheres Leben ermöglichen


Innerhalb dieses Rahmens ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und Institutionen, Verbände und Vereine

Unternehmen: bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und Institutionen, Verbände und Vereine: bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und der 15. September eines Jahres, der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. September 2029.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin/

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