Förderung von Mini-KWK-Anlagen
Neue Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW wurden veröffentlicht. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist.
Voraussetzung ist, dass die Anlagen anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.
Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein
• eines Wärmespeichers mit einem Speichervolumen von 60 Liter Wasser pro kW thermischer Leistung, wobei ein Speichervolumen von maximal 1.600 Liter ausreicht,
• eines Stromzählers für den KWK-Strom, der auf die Signale des Strommarkts reagieren kann (smart-meter), sofern die Mini-KWK-Anlage mehr als 10 kW elektrische Leistung aufweist.
Zudem muss die Anlage in einer bis zum 15. März 2012 von der BAFA veröffentlichten Liste (www.bafa.de) enthalten sein.
Antragsteller: Unternehmen, private Investoren
Förderquote: Einmaliger Investitionszuschuss, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist.
Einreichungsfrist: Laufend