UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung von KWK für Unternehmen

Im Einzelnen sind die folgenden Maßnahmen zuwendungsfähig:

  • hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen bis 50 kWel
  • stromgeführte KWK-Anlagen bis 50 KWel, die über eine Informations- und Kommunikationstechnik verfügen, um Signale des Strommarktes (Stromengpass) zu empfangen und technisch in der Lage sind, auf diese automatisiert zu reagieren
  • Verbesserung und Nachrüstung vorhandener dezentraler KWK-Anlagen bis 50 kWel zu hocheffizienten KWK-Anlagen
  • Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse
  • Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung bis 50 kW zur Nutzung von Wärme aus KWK-Prozessen
  • Errichtung von Brennstoffzellen-Anlagen bis 50 kWel
  • Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK-Anlagen (unabhängig von der Leistungsgrenze)
  • Besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Errichtung von KWK-Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt
  • Umweltstudien auf Basis der Landesstudie „Potenzialerhebung von KWK in NRW“

 

Antragsteller: Unternehmen

 

Förderquote: unterschiedlich in Abhängigkeit von der Maßnahme

 

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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