Förderung von KWK für Unternehmen
Im Einzelnen sind die folgenden Maßnahmen zuwendungsfähig:
- hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen bis 50 kWel
- stromgeführte KWK-Anlagen bis 50 KWel, die über eine Informations- und Kommunikationstechnik verfügen, um Signale des Strommarktes (Stromengpass) zu empfangen und technisch in der Lage sind, auf diese automatisiert zu reagieren
- Verbesserung und Nachrüstung vorhandener dezentraler KWK-Anlagen bis 50 kWel zu hocheffizienten KWK-Anlagen
- Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse
- Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung bis 50 kW zur Nutzung von Wärme aus KWK-Prozessen
- Errichtung von Brennstoffzellen-Anlagen bis 50 kWel
- Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK-Anlagen (unabhängig von der Leistungsgrenze)
- Besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Errichtung von KWK-Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt
- Umweltstudien auf Basis der Landesstudie „Potenzialerhebung von KWK in NRW“
Antragsteller: Unternehmen
Förderquote: unterschiedlich in Abhängigkeit von der Maßnahme
Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.