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02103 / 789 06-0

Förderung von frühen klinischen Studien

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, bestehende Barrieren in der Translationskette zwischen präklinischer und klinischer Forschung in Deutschland zu überwinden und die Erfahrung und Expertise in diesem Forschungsbereich in Deutschland auszubauen. Vielversprechende Forschungsansätze und neue Wirkstoffanwendungen sollen, in größerem Maße als bislang, frühzeitig identifiziert und konsequent weiterverfolgt werden.

Es sollen neuartige therapeutische Ansätze und neue Anwendungsbereiche für bekannte Medikamente entwickelt und untersucht werden. Forschungsgruppen soll die Möglichkeit gegeben werden, schon früh die Verwertungsmöglichkeiten ihrer Projektideen zu verbessern.

Es werden wissenschaftsinitiierte frühe klinische Studien bis Phase II nach internationalen Standards gefördert. Die Fördermaßnahme ist in die nachfolgend aufgeführten Module unterteilt:

Modul 1: Frühe klinische Studien für eine neue Anwendung bereits bekannter Arzneimittel (Repositionierung bzw. „repurposing“)

Modul 2: Frühe klinische Studien für neuartige Therapieansätze
(Im Hinblick auf eine spätere Verwertung (Follow-Up-Studien) sollten hier industrielle Partner, wo erforderlich, frühzeitig eingebunden werden.)

Bei beiden Modulen sollen die Sichtweise sowie die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt und bei allen Projekten in die Planung und Durchführung der Studie in geeigneter Weise eingebunden werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: dreistufiges Verfahren (Skizze, Projektbeschreibung, Antrag), bis zum 15. Juni 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank
www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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