Energiemanagementsysteme
Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:
- Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme
- Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme
Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem sind in Verbindung mit einer Erstzertifizierung ebenfalls förderfähig.
Antragsteller: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland; nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht den KMU-Kriterien genügen und eine Entlastung von der Energie- und/oder Stromsteuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetzes (Spitzenausgleich) erhalten.
Förderquote: Erstzertifizierung 80 %, Erwerb von Messtechnik oder Software 20 %, externe Beratungsleistungen 60 %, Schulung 30 %
Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.