UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Energiemanagementsysteme

Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:

  • Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
  • Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
  • Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme
  • Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme

 

Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Manage­mentbeauftragten für ein Energiemanagementsystem sind in Verbindung mit einer Erstzertifizierung ebenfalls förderfähig.

 

Antragsteller: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland; nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht den KMU-Kriterien genügen und eine Entlastung von der Energie- und/oder Stromsteuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetzes (Spitzenausgleich) erhalten.

 

Förderquote: Erstzertifizierung 80 %, Erwerb von Messtechnik oder Software 20 %, externe Beratungsleistungen 60 %, Schulung 30 %

 

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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