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Förderung maritimer Technologien

Gefördert werden Innovationsmaßnahmen für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen. Einen oder mehrere der folgenden Punkte zu erfüllen, ist notwendig, um zur Förderung ausgewählt zu werden:

  • signifikante Vorteile in der Industriellen Nutzung
  • Verbesserungen der Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit
  • Verbesserungen des Produktionsprozesses beim Antragsteller
  • Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Umweltbereich

 

Insbesondere werden schiffbauliche Innovationen in 4 Themenbereichen erwartet:

  • neue Typschiffe bzw. Offshore-Strukturen
  • neue Komponenten und Systeme eines Schiffs bzw. einer Offshore-Struktur
  • die Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau
  • die Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau

 

Antragsteller:  Werften und deren Tochterunternehmen

 

Förderquote:  15 bis 50 %

 

Einreichungsfrist:  Anträge können bis zum 31. Dezember 2017 ständig eingereicht werden

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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