Förderung maritimer Technologien
Gefördert werden Innovationsmaßnahmen für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen. Einen oder mehrere der folgenden Punkte zu erfüllen, ist notwendig, um zur Förderung ausgewählt zu werden:
- signifikante Vorteile in der Industriellen Nutzung
- Verbesserungen der Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit
- Verbesserungen des Produktionsprozesses beim Antragsteller
- Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Umweltbereich
Insbesondere werden schiffbauliche Innovationen in 4 Themenbereichen erwartet:
- neue Typschiffe bzw. Offshore-Strukturen
- neue Komponenten und Systeme eines Schiffs bzw. einer Offshore-Struktur
- die Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau
- die Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau
Antragsteller: Werften und deren Tochterunternehmen
Förderquote: 15 bis 50 %
Einreichungsfrist: Anträge können bis zum 31. Dezember 2017 ständig eingereicht werden
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.