Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Handel und der Verarbeitung die Innovationsbedarfe zum Erhalt, zum Einsatz und der Wiederverwendung der Ressource Wasser adressieren.
Innovationspotenzial wird bspw. in folgenden Fördergegenständen zur Ressource Wasser gesehen:
- Bewässerungsstrategien nach Einschätzung von potenziell verfügbaren Wassermengen und -qualitäten aus unterschiedlichen Wasserquellen aufbauend auf Bedarfserfassung, lokal an der Pflanze, mittels Fernerkundung und klimatischen Wasserbilanzen sowie Kombinationen davon zur Steigerung der Aussagekraft
- Bewässerungssteuerung: effiziente und bedarfsgerechte, gegebenenfalls teilflächenspezifische Ausbringung
- Steuerungs- und Entscheidungshilfesysteme inklusive erforderlicher Schnittstellen für eine optimierte, möglichst automatisierte Wasserbewirtschaftung, Kommunikation zwischen Bewässerungsmanagement-Systemen und Applikationstechnik, gegebenenfalls in überbetrieblichen Verbünden
- Lösungen zur Speicherung von Oberflächenwasser, zur Nutzung von Rückhaltebecken sowie von Regenwasser von Flächen mit Ablauf wie Dächer, Agri-PV et cetera für Beregnungs- und Bewässerungszwecke
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Züchtung von wassereffizienten und trockentoleranten Kulturpflanzensorten
- Beikrautmanagement sowie die Vermeidung von Einträgen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen
- Vermeidung von Flächenverbrauch und Versiegelung durch Nutzung stillgelegter Gebäude und Flächen sowie Vertical Farming
- Aquakultur und Fischerei
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen (im Verbund mit Unternehmen)
Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens) bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 29. April 2025
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